MONTAGS-DEMO FREIBURG
Redebeiträge vom 21.07.08

800.000 Strom- und Gassperren - Merkels Lüge von der Kostenerstattung für ALG-II-Bezieher hat kurze Beine

Für den Herbst 2008 kündigen die Strom- und Gaskonzerne erneute Preiserhöhungen an, erst in den letzten Tagen für Gas bis zu 25 Prozent. Die steigenden Strompreise bringen den vier großen Energiekonzernen in Deutschland bis 2010 märchenhafte Extraprofite in Höhe von rund 10,8 Milliarden Euro. Für immer mehr Menschen haben sie zusammen mit den steigenden Preisen anderer Bedarfsgüter katastrophale Folgen.

Nach Berechnungen des Bundes der Energieverbraucher wird schon jetzt jährlich 800.000 Haushalten in ganz Deutschland Strom oder Gas gesperrt. 59.000 Stromsperren (ca. 2 Prozent der Haushalte) gab es im letzten Jahr in Nordrhein-Westfalen, 8.300 allein in Duisburg (circa 3,5 Prozent der Haushalte). Das Abschalten und erneute Zuschalten kostet den jeweiligen Haushalt dabei oft zusätzlich rund 40 Euro.

Der Strom werde ja nicht einfach abgestellt, behaupten die Energieversorger, schließlich bekämen die Kunden rechtzeitig eine Mahnung. Wie aber sollen die betroffenen Haushalte auf Mahnungen reagieren, wenn Sie die Energiekosten einfach nicht bezahlen können? Erwerbslose und Niedriglohn-Arbeiter berichteten auf den Montagsdemonstrationen zum Aktionstag für einen Hungerzuschlag von 50 Euro, dass sie mit diesen Energiepreisen weder ein noch aus wissen.

Unverfroren behauptet Bundeskanzlerin Angela Merkel letztens in der "Bild am Sonntag": "Im Arbeitslosengeld II haben wir die sogenannte Erstattung der Kosten für Unterkunft, wonach alle Heizkosten und Stromrechungen voll ersetzt werden." Tatsächlich hätte angesichts der Preissteigerungen für Strom und Gas laut dem Frankfurter Sozialwissenschaftler Rainer Roth bereits im Jahr 2006 der Regelsatz-Anteil für Energiekosten 33,30 Euro statt der nach wie vor festgelegten 20,74 Euro für Heizkosten betragen müssen.

Seitdem stiegen die Strom- und Gaspreise erneut um durchschnittlich 16 Prozent. Der tatsächliche Regelsatz-Anteil müsste demnach heute sogar bei 38,90 Euro liegen. Trotz verschiedener gegenteiliger Sozialgerichtsurteile (unter anderem des Frankfurter Sozialgerichts vom 29.12.2006) weigern sich die Hartz-IV-Berhörden in der Regel, über eine Abschlagszahlung für die Heizkosten (20,74 Euro) hinaus weitere Strom- und Gaskosten zu übernehmen.

Das bedeutet: Ein ALG-II-Einpersonenhaushalt muss dieses Geld aus "anderen Töpfen" des Regelsatzes abzwacken, und zwar vor allem bei den Ausgaben für Lebensmittel, wie verschiedene Untersuchungen belegen. Für Lebensmittel sieht der Regelsatz nach Berechnungen von Rainer Roth heute 3,81 Euro pro Tag für einen alleinstehenden ALG-II-Bezieher vor. Diese dem Hunger nahe Ration muss er nun um die gestiegenen Energiekosten von täglich 0,60 Euro auf 3,21 Euro reduzieren. Oder aber er verweigert die Zahlung seiner Strom- und Energiekosten an seinen Energieversorger.

Der Kampf gegen die steigenden Energiepreise muss deshalb auf Kosten der Profite der Energiemonopole und gegen die Preistreiberei durch Monopole und Staat geführt werden. Notwendig ist ein Hungerzuschlag von 50 Euro als Sofortmaßnahme für ALG-II-Bezieher und Niedrigstverdiener sowie der Kampf gegen das gesamte Hartz-IV-Gesetz. Das muss zusammen kommen mit einer Bewegung in den Betrieben für die Aufstellung und Durchsetzung von Forderungen nach einem Teuerungszuschlag.

 

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